AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der Staff Now Ltd

(Stand 24.09.2020)

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der Staff Now Limited (im Folgenden: „Staff Now“), sofern nicht zwingende Vorschriften entgegenstehen. Sie gelten auch für Ergänzungs- und Folgeaufträge, soweit es sich um gleichartige Auftragsgegenstände handelt.

(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Staff Now ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Staff Now auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss

(1) An ihr Angebot ist die Staff Now, vorbehaltlich des Vorliegens eines wichtigen Grundes gemäß § 3 Abs. 8, nur dann und solange gebunden, wie dies in ihrem Angebot bestimmt ist. Die Angebotsbindung kann die Staff Now ganz oder teilweise, z.B. durch den Zusatz „Angebot freibleibend“, ausschließen. Soweit die Staff Now die Angebotsbindung ganz oder teilweise ausschließt, ist sie zum Widerruf ihres Angebots bis zum Zugang der Annahmeerklärung berechtigt, soweit sie infolge einer zwischenzeitlichen Bestätigung anderer Aufträge an der Angebotsausführung gehindert ist. Die Erklärung eines entsprechenden Vorbehalts im Angebot erfolgt beispielsweise durch den Zusatz „Angebot freibleibend entsprechend Verfügbarkeit“.

(2) Auftragsbestätigungen der Staff Now bestätigen lediglich den entgegengenommen Vermittlungsauftrag und gelten immer vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Wird kein Dienstleister für den Auftrag gefunden, hat die Staff Now das Recht diesen abzusagen, wobei sie sich verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits empfangene Gegenleistungen zu erstatten.

§ 3 Leistungen, Pflichten

(1) Die Staff Now vermittelt Dienstleistungen und Dienstleister in der Veranstaltungswirtschaft. Die vermittelten Dienstleister übertragen ihre Vergütungsforderungen gegen den Auftraggeber im Wege des echten Factorings auf die Staff Now. Die Staff Now rechnet diese Forderungen deshalb in eigenem Namen mit dem Auftraggeber ab. Einwendungen des Auftraggebers gegen diese Forderungen sind gegenüber der Staff Now als Factor ausgeschlossen; § 404 BGB wird ausgeschlossen; der Auftraggeber verzichtet insoweit ausdrücklich auf die Geltendmachung der ihm gem. § 404 BGB gegenüber der Staff Now als Factor zustehenden Einwendungen.

(2) Die Staff Now verpflichtet sich, die von Ihr selbst zu erbringenden Dienstleistungen, ordnungsgemäß, termingerecht und in vollem Umfang, wie vertraglich zugesichert, auszuführen.

(3) Der Auftraggeber hat den vermittelten Dienstleistern auf deren Anforderung hin Nachweise über die geleisteten Tätigkeiten abzuzeichnen und alle für die Erbringung der Dienstleistungen benötigten Informationen zu verschaffen sowie sonstige erforderliche Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

(4) Über die von den vermittelten Dienstleistern zu erbringenden Leistungen kommt ein Vertrag nicht mit der Staff Now, sondern ausschließlich mit den Dienstleistern selber zustande.

(5) Der Auftraggeber hat alle Arbeiten, die von der Staff Now selbst oder von vermittelten Dienstleistern erbracht werden, zu überwachen und nach Fertigstellung unmittelbar zu überprüfen.

(6) Eine verbindlich vereinbarte Zeit für die Erbringung der Dienstleistungen verlängert sich angemessen, soweit die Staff Now durch Umstände, die weder sie noch ihre Organe oder durch sie vermittelte Dienstleister zu vertreten haben, an deren Einhaltung gehindert wird. Die Einhaltung der Termine setzt im Zweifel die vorherige Zurverfügungstellung aller zur Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen, Zeichnungen, Vorlagen, Pläne, Genehmigungen, Materialien, Informationen, Einrichtungen und mitwirkungspflichtigen Freigaben durch den Auftraggebers sowie die Einhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen voraus. Kommt der Auftraggeber diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängert sich der Zeitraum zur Erbringung der Dienstleistungen um die Dauer der entsprechenden Verzögerung.

(7) Verzögert sich die Erbringung der Dienstleistung auf Grund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstandes oder auf dessen Wunsch, ist die Staff Now berechtigt, Ersatz der erforderlichen Mehraufwendungen zu verlangen. Dem Auftraggeber steht im Einzelfall der Nachweis eines geringeren Schadens frei.

(8) Die Staff Now ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit berechtigt, die weitere Durchführung der Dienstleistungen insgesamt oder teilweise abzulehnen. Ein wichtiger Grund wäre z.B. der Einsatz der vermittelten Dienstleister auf einer illegalen Veranstaltung, die Überschreitung eines von der Staff Now eingeräumten Kreditlimits gemäß § 6 Abs. 7 oder das negative Ergebnis einer durchgeführten Bonitätsprüfung (z.B. bei Schufa Creditreform, Bürgel etc.).

§ 4 Haftung

(1) Da nach § 3 Abs. 4 dieser Bedingungen über die von den vermittelten Dienstleistern zu erbringenden Tätigkeiten ein Vertrag nur mit diesen Dienstleistern und nicht mit der Staff Now zustande kommt, haftet die Staff Now nicht für Schäden, die dem Auftraggeber infolge unerlaubter Handlung, Schlechtleistung, Nichtleistung oder der Verletzung anderer Haupt- oder Nebenpflichten durch den vermittelten Dienstleister oder dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen entstehen. Der Auftraggeber ist gehalten, sich in derartigen Fällen unmittelbar an den Dienstleister zu wenden und die Mängel der Staff Now schriftlich anzuzeigen.

(2) Die Haftung der Staff Now bestimmt sich wie folgt:

a) Die Staff Now haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsausschlüssen und -begrenzungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Staff Now, ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der Staff Now, ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Staff Now nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

b) Für Schäden, die nicht von a) Satz 1 erfasst werden und die auf einer einfachen fahrlässigen Pflichtverletzungen der Staff Now, ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Soweit die Staff Now hiernach haftet, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Soweit die Staff Now technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche, Ansprüche wegen entgangenem Gewinn sowie sonstigen Vermögensschäden des Auftraggebers.

(5) Die vorstehenden Haftungsbestimmungen, insbesondere die Ausschlüsse und Begrenzungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Staff Now.

(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Auftragsänderungen, -erweiterungen oder Neubeauftragungen mit den an ihn von der Staff Now vermittelten Dienstleistern auch in Zukunft nur über die Staff Now durchzuführen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Vertragsänderungen oder -abschlüsse nicht unmittelbar mit dem Dienstleister zu vereinbaren. Bei jedem Verstoß gegen diese Verpflichtungen wird unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs ein Schadensersatz in Höhe von 3.000,00 € zzgl. evtl. UST fällig. Dem Auftraggeber steht im Einzelfall der Nachweis eines geringeren Schadens frei.

(7) Der Auftraggeber hat der Staff Now sämtliche Mängel unverzüglich und schriftlich nach Kenntnis anzuzeigen. Der Kenntnis steht die unterlassene Kenntnisnahmemöglichkeit, die z.B. aus der unterlassen Überwachungspflicht entsteht, gleich. Werden die Mängel nicht rechtzeitig und schriftlich mitgeteilt, so verliert der Auftraggeber etwaige diesbezügliche Mängelansprüche gegenüber der Staff Now.

§ 5 Kündigung, Rücktritt

(1) Der Vermittlungsvertrag kann unbeschadet der Rechte der Staff Now aus den §§ 2 und 3 und der nachfolgenden Bestimmungen beiderseits nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen der Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Falls der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund kündigt oder die Staff Now aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden wichtigen Grund kündigt, behält die Staff Now den vollen, für den Auftrag noch offenen oder zu erwarteten Vergütungsanspruch, gemindert um ersparte Aufwendungen.

(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftrag bis sechs Wochen vor Projektbeginn, unter Zahlung von 20% der vereinbarten Vergütung, zurückzutreten. Erfolgt ein Rücktritt später und bis zu zehn Tage vor Projektbeginn, hat der Auftraggeber der Staff Now 50% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Erfolgt ein Rücktritt weniger als zehn Tage vor Projektbeginn, hat der Auftraggeber die komplette vereinbarte Vergütung der Staff Now abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen zu ersetzen.

(3) Dem Auftraggeber steht im Einzelfall der Nachweis frei, dass der Staff Now kein oder ein geringerer Schadens entstanden ist.

(4) Die Kündigung und der Vertragsrücktritt bedürfen der Schriftform.

§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen

(1) Bei der Vermittlung von Dienstleistern rechnet die Staff Now nach Erbringung der Leistung durch die vermittelten Dienstleister deren Vergütung ab. Die Dienstleister selber sind nicht zum Inkasso berechtigt, da sie ihren Vergütungsanspruch gegen den Auftraggeber im Wege des echten Factorings auf die Staff Now übertragen haben. Nachstehende Regelungen gelten in gleicher Weise für eigene Forderungen der Staff Now und für die Forderungen gegen den Auftraggeber, die die Staff Now von den vermittelten Dienstleistern erworben hat.

(2) Der Auftraggeber zahlt der Staff Now für die festgelegten Leistungen die im Einzelauftrag vereinbarte oder im Angebot festgelegte Vergütung. Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der im jeweiligen Lieferland (Ausführungsort) geltenden Mehrwertsteuer.

(3) Die Erbringung der Dienstleistungen durch die Staff Now erfolgt, insbesondere bei Neukunden, grundsätzlich gegen Vorauskasse, sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Sofern ein Skontoabzug vertraglich vereinbart worden ist, findet dieser bei der Vorauszahlung Berücksichtigung.

a) Kommt der Auftraggeber mit der Vorauszahlung in Verzug, oder werden der Staff Now Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers erheblich zu mindern, so ist die Staff Now berechtigt, sämtliche offenen Forderungen, auch aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Auftraggeber, sofort fällig zu stellen. Solche Umstände sind insbesondere die Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, Wechsel- oder Scheckproteste. Die Staff Now ist in diesen Fällen außerdem berechtigt, weitere Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.

b) Sofern die Staff Now mit der Erbringung ihrer Dienstleistung zunächst ohne ein Vorauszahlung oder nur einer teilweisen Vorauszahlung beginnt, ist sie dennoch jederzeit berechtigt, die weitere Durchführung des Auftrags von der Zahlung der gesamten Auftragssumme ggfs. abzgl. eines gewährten Skontoabzugs im Voraus abhängig zu machen, sofern dies gewichtige Gründe rechtfertigen. Der Beginn der Dienstleistung ohne Vorauskasse bedeutet nicht den Verzicht der Staff Now auf das Recht, eine Vorauszahlung in Höhe der Auftragssumme zu verlangen.

c) Sofern die Staff Now während eines bereits begonnen Auftrags Vorauskasse verlangt und die weitere Durchführung von der Vorauskasse abhängig macht, ist, um die reibungslose Fortführung des Auftrags zu gewährleisten, die Vorauszahlung durch geeignete Unterlagen durch den Auftraggeber nachzuweisen oder in bar zu tätigen.

d) Sollte der Auftraggeber trotz Aufforderung nicht unverzüglich Vorauskasse leisten und diese durch geeignete Unterlagen nachweisen, ist die Staff Now berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.

(4) Sofern die Staff Now von ihrem Recht auf eine Vorauszahlung keinen Gebrauch gemacht hat und soweit sich aus dem Angebot der Staff Now nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

a) Im Rahmen der Rechnungslegung ist es ausreichend, soweit eine Übersendung per Telefax oder per E-Mail erfolgt.

b) Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und richten sich im Übrigen nach dem Inhalt des Auftragsangebots. Für die Rechtzeitigkeit jedweder Zahlung und Skontierung ist die Gutschrift des geschuldeten Betrages auf dem Geschäftskonto der Staff Now oder die Übergabe des Rechnungsbetrages in bar maßgeblich.

c) Bei Überweisungen auf das Geschäftskonto der Staff Now, das bei einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in Deutschland geführt wird, sind alle eventuell anfallenden Bankgebühren und sonstigen Überweisungskosten vom Auftraggeber zu tragen.

(5) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle Zahlungen in bar oder per Überweisung zu leisten. Schecks werden lediglich erfüllungshalber und bei besonderer Vereinbarung angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Staff Now ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

(6) Die Staff Now ist berechtigt, nach § 366 BGB Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch den Verzug entstanden, so ist die Staff Now berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen (§ 367 BGB). Trifft der Auftraggeber eine anderweitige Tilgungsbestimmung, ist die Staff Now berechtigt, die Zahlung abzulehnen.

(7) Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von der Staff Now für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei der Festlegung des aktuellen Kreditlimits werden auch offene Zahlungsverpflichtungen aus bereits bestehenden oder früheren Verträgen berücksichtigt. Bei Überschreitung des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits behält sich die Staff Now vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Auch im Fall einer nachträglich eingetretenen Verschlechterung der Bonität oder Überschreitung des Kreditlimits des Auftraggebers ist die Staff Now zur Ausübung der in § 6 Abs. 3 genannten Rechte berechtigt.

(8) Befindet sich der Auftraggeber im Übrigen trotz einer ergänzenden Zahlungsaufforderung weiterhin mit der Begleichung eines vereinbarten Teil- oder des Gesamtbetrages in Verzug, so kann die Staff Now außerdem das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

§ 7 Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber kann gegen Forderungen der Staff Now nur mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, soweit es auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Abtretungsverbot, Verjährung

(1) Die Abtretung von Forderungen, die dem Auftraggeber gegen die Staff Now zustehen, wird ausgeschlossen.

(2) Alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in 12 Monaten. Der Beginn der Verjährung richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften. Für Schadensersatzansprüche, die keiner Haftungsbeschränkung unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 9 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Der Auftraggeber wird Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und Kenntnisse der bzw. über die Staff Now sowie deren Partner und Kunden nur zur Erreichung der von ihm vertraglich geschuldeten Leistung verwenden und gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages zwei Jahre bestehen.

(2) Der Auftraggeber hat strengstes Stillschweigen, bezogen auf alle Informationen über die Staff Now, die nicht in den offiziellen Werbeunterlagen, Verlautbarungen oder in den Medien von der Staff Now enthalten sind, zu bewahren.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm von der Staff Now zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien sowie Datenträger ordnungsgemäß und vor dem Zugriff Dritter gesichert aufzubewahren.

(4) Nach Durchführung der Vertragsleistungen bzw. nach Beendigung des Einzelauftrages wird der Auftraggeber sämtliche, im Rahmen und im Zusammenhang mit dem Einzelauftrag erstellten Unterlagen, übergebenen Materialien und Informationen sowie Kopien hiervon, unverzüglich und ohne Aufforderung an die Staff Now zurückgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht.

(5) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die Staff Now berechtigt ist, seine Bestandsdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung des Auftraggebers, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Leistungen erforderlich ist. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Angaben für Marketingzwecke verwendet werden dürfen und die Staff Now ihn per E-Mail über interessante Angebote informieren darf.

(6) Der Auftraggeber kann sein Einverständnis jederzeit widerrufen und der Verwendung seiner Daten widersprechen.

(7) Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass die Staff Now Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln.

§ 11 Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Der zugrundeliegende Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

(2) Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Firmensitz der Staff Now der besondere Gerichtsstand für alle sich aus den Geschäftsbeziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Wahlrecht der Vertragsparteien, den jeweiligen Vertragspartner auch am Ort seines allgemeinen Gerichtsstands zu verklagen, bleibt hiervon unberührt.

§12 Schlussbestimmungen

(1) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind auch in dem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein bzw. werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine angemessene wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und der beabsichtigten Verteilung der Risiken aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis am nächsten kommt.

(Stand 24.09.2020)

Staff Now Ltd

Corinthstr. 54

10245 Berlin

fon: +49 30 200 89 28 0

fax: +49 30 200 89 28 29

www.stagehands.net

Handelsregister: B 138448

Registergericht Amtsgericht Charlottenburg

Geschäftsführer: Patrick Harnisch